Laut
Niederschrift vom 10. November 1633 hat dann der
Johannes Heuser aus St. Johann die Mühle zum Preis von
460 Gulden erworben, und danach war sie dann wohl in
den Besitz des Müller Georgen aus St. Johann
übergegangen (5).
Des ungeachtet – die fürstliche Verwaltung hinkte da
wohl erheblich nach – war aber schon mit dem zwischen
Nassau-Saarbrücken und Pfalz-Zweibrücken vereinbarten
„Abschied“ vom 18.6.1581 bereits die „Enbach“ – es war
der Bach aus dem Hirschbergtal, der um den Hirschberg
herum seinen Lauf zur Blies nahm – als Grenze zwischen
dem „Lauxweiler Eigen“ und der Gemarkung Wellesweiler,
festgelegt worden. Diese „Enbach“ floss zwischen
Hirschberg und Mühle zur Blies, so dass die Mühle nun
innerhalb der Banngrenze von Wellesweiler lag. (6)
Wie so vieles, so war auch die
„Lauxweiler/Wellesweiler Mühle“ im Verlauf des
30-jährigen Krieges, aber erst nach der
Bestandsaufnahme von 1634 untergegangen, wurde dann
aber von den Grafen in den Jahren nach 1650, so ist zu
vermuten, wieder aufgebaut. Sie betrieben die Mühle
dann aber nicht in eigener Regie, sondern überließen
dies jeweils einem Pächter, einem sog. Erbbeständer,
der sein Pachtrecht auch auf seine Erben übertragen
konnte. Der erste Erbbeständer nach dem Wiederaufbau
der Mühle war wohl der Endres Thönges, der laut einer
Urkunde vom 15.3.1686 von den Grafen die Rechte zur
Nutzung des Kasbruchswassers erwarb. Er war vielleicht
auch derjenige, der im Auftrag der Grafen den
Wiederaufbau oder die Wiederinstandsetzung
bewerkstelligte. (7) Dieser Endres (Andreas) Thönges
wird dann noch einmal in einer Urkunde aus dem Jahre
1697 erwähnt, die sich im Besitz des Landesarchivs zu
Saarbrücken, befindet. (8) Da war nämlich am 25.
Februar 1697 der Besitzer (Pächter) der Mühle, Peter
Fröhlich, dem „gewesenen Müller zu Wellesweyler,
anjetzo zu Frankenthal wohnhaftlich“ bei der Probstei
zu Ottweiler erschienen, um nach zuvor eingeholtem
„Herrschaftlichen Consens“ die Mühle zum Kauf zu
geben, also zu verkaufen, und zwar an die gleichfalls
erschienenen, Johann Balthasar Henke, „dermahliger
Haushofmeister beim Hof zu Neunkirchen“ und Hans
Siegfried Eisenbeiß mit „seiner ehelichen Hausfrau
Annam Margaretam“.
Angemerkt sei, dass es hier ganz eindeutig „Siegfried
Eisenbeiß“ heißt, während die Ahnenforscher ihn als
„Seyfried Eisenbeiß“ kennen.
Wie Peter Fröhlich laut diesem Schriftstück bekundete,
war Andreas Thönges der Vorbesitzer der Mühle; und
dieser habe sie zuvor von der „Gnädigsten Herrschaft
von Nassau-Saarbrücken“
erworben. Dies ist mit ein Beleg dafür, dass Thönges
nach dem Wiederaufbau der Mühle dort der erste
Erbbeständer war.
Wirklich gekauft oder verkauft wurde die Mühle
natürlich nie, denn sie blieb stets in
herrschaftlichem Besitz. Es fand vielmehr nur ein
Wechsel der Pächter statt, wobei der neue Pächter
seinem Vorgänger eine Entschädigung zahlte und er
selber als der neue Erbbeständer die daraus
entstehenden Pflichten gegenüber der gräflichen
Herrschaft übernahm.
Der hier als Käufer titulierte Haushofmeister Johann
Balthasar Henke war nicht wirklich als Käufer, sondern
nur als Vertreter der gräflichen Herrschaft
erschienen, um deren Rechte zu wahren, die darin
bestanden, dass der jeweilige Erbbeständer der
„Hochgräflichen Rentnerey anhero vier Malter Korn
hiesiger Maßung an guter sauberer dürrer Frucht“
jährlich zu liefern hatte. Schließlich musste sich der
neue Erbbeständer auch verpflichten, die Mühle vor
jedem „Verkauf“ der gräflichen Herrschaft anzubieten,
womit das Verbot umschrieben war, ohne gräfliches
Einvernehmen die Mühle einem anderen zu „verkaufen“
oder zu verpachten.
Alleiniger „Käufer“ war also hier im Jahre 1697 der
Siegfried Eisenbeiß, und der erwarb nun die Mühle „um
die Sume von 420 Gulden zu je 60 Kreuzern oder 30
Albus gerechnet sambt zwey halbjährigen Schweinen“,
was der Verkäufer schon vor Ausfertigung dieses
Dokumentes als erhalten quittierte. Darüber hinaus
übernahm Siegfried Eisenbeiß auch noch die Zahlung des
Zehenden von „sothaner Summe“ = 42 Gulden an die
gnädigste Herrschaft, die ihm ihrerseits das Recht der
Fischerey im Mühlengraben bis an die Blies, in dem bei
der Mühle gelegenen Weyher und auch im sog. Untersten
Hirschweyer übertrug, unter dem „Beding“, dass er
diesen „in gehörig guten stand setzt“.
Wie aus dem evangelischen Kirchenbuch von Neunkirchen
zu entnehmen ist (9) war der Zimmermann Siegfried
Eisenbeiß, stammend aus Gahma in der Grafschaft Reiß
im Vogtland (Thüringen) auf seiner Wanderschaft schon
vor 1694 nach Neunkirchen gekommen, wo er am 2.9.1686
die Susanna Margaretha Schmeltzer ehelichte. Seit 1695
war er als Zimmermann und Müller auf der Wellesweiler
Mühle tätig.
Das „Wellesweiler Heimatbuch“ bedarf daher insoweit
einer Korrektur, als der Seyfried Eyssenbeiß nicht die
Tochter des damaligen Mühlenbesitzers Peter Fröhlich
ehelichte. Er hat aber bei diesem Peter Fröhlich wohl
das Müllerhandwerk gelernt und auch lernen müssen,
denn er musste als Müllermeister auch dem Artikel 21
der Müllerzunftordnung gerecht werden (10), die
verlangte, dass derjenige, der Meister werden will,
der Zunftordnung nachkommen muss und demzufolge einen
Lehrbrief vorzeigen und nachweisen muss, dass er 3
Jahre auf dem Handwerk in Mühlen gedient hat, wovon
allerdings die gräfliche Herrschaft Dispens erteilen
konnte.
Diesbezüglich geht zwar aus den bislang bekannten
Akten nichts hervor, doch darf man das, analog zu
anderen Mühlengeschichten durchaus unterstellen, so
dass dann im Jahre 1697 alle Voraussetzungen erfüllt
waren, und nach hergestelltem herrschaftlichem
Consens, Siegfried Eisenbeiß neuer Müller und
Erbbeständer werden konnte.
Seine in diesem „Kaufvertrag“ genannte Hausfrau Annam
Margaretham ist nach alledem identisch mit der Susanna
Margaretha Schmeltzer, denn der Name „Annam“ war
nichts weiter als die Kurzform von Susannam, Susannam.
Seit 1481 war die „Wellesweiler Mahl- und
Ohlig-Mühle“, wie sie später auch genannt wurde, stets
im Besitz der Herrschaft von Nassau-Saarbrücken, und
nur vorübergehend um 1762 gehörte sie kurzzeitig der
Witwe Hauser geb. Marqué aus Straßburg.
Anlässlich dieses kurzen Besitzwechsels wurde sie als
eine Mühle mit 2 Gängen beschrieben, zu der Scheuer
und Stall, sowie 5 1/4 Morgen Hofgring, 37 1/2 Morgen
Wiesen, 74 Morgen Ackerland und Weiden, Trift und
Tränkgerechtigkeiten gehörten (11).
Im Jahre 1763, die Mühle war wieder in
nassau-saarbrück’schem Besitz, wertete Fürst Wilhelm
Heinrich den Lützelholzer Hof zu einem selbständigen,
nun Kohlhof genannten Pachthof auf, u.a. in der Weise,
dass er diesem 790 Morgen aus dem Forbacher Hofbann
zuordnete.
Diesen Pachthof gab man dann per Vertrag vom 8. Febr.
1763 für 9 Jahre, und zwar für die Zeit vom 23. April
1763 bis zum 23. April 1772 in den Bestand des Daniel
Moser, „zusamt der Kohlhofer Schäferei in der
Herrschaft Ottweiler und die ohnweit davon gelegene
WELLESWEILER MÜHLE“. Mit einbezogen sollen nach diesem
Vertrag noch die beiden Hirschweiher werden, „so sie
von Herrschaftswegen wirklich ins Trockene gelegt und
begräbet worden sind“, wie ebenso auch der
Birgenweiher (12).
Unter dem Datum vom 8.8.1766 sind dann auch im
Staatshaushalt des Fürstentums, wenn leider auch nicht
detailliert, für die neue Anlage des Kohlhofes und für
die Reparatur der Mühle, Ausgaben in Höhe von 7800
Gulden aufgeführt (13).
Die Mahlgerechtigkeit aber blieb gemäß diesem Vertrag
in Wellesweiler, und das Neunkircher Hüttenwerk, der
Forbacher Hof und auch der Kohlhof, „dürfen ihre
Früchte nirgendanderswo als in der Wellesweiler Mühle
mahlen lassen“ (14).
Ungeachtet all dieser Besitzer- bzw. Pächterwechsel,
so muss man vermuten, wurde aber die Mühle über
Generationen hinweg stets von der Familie Eisenbeis
bewirtschaftet. Belegt ist dies auch durch den
Umstand, dass der Christian Eisenbeis, Müller auf der
Schafbrückermühle bei Ottweiler, im Jahre 1790 die
Wellesweiler Mühle von seinem Neffen Jakob Eisenbeis
übernommen hat (15).
Auch für das Jahr 1813 ist die Mühle als
Eisenbeis’scher Besitz durch einen längeren Eintrag in
dem evgl.-luth.-Kirchenbuch der Pfarrei Neunkirchen,
zu der damals auch Wellesweiler gehörte, eindeutig
belegt, in welchem der Pfarrer schrieb (16):
„d. 29. Dez. starb auf der Wellesweiler Mühle an der
sogenannten Franzosenplage – hitzige Krankheit –
Christian Eisenbeis, 25 Jahre. Seine vor ihm in die
Ewigkeit gegangenen Eltern waren: Christian Eisenbeis,
Eigner obgedachter Mühle und Anna Maria, eine geb.
Müllerin. So starben denn binnen weniger Wochen in
einem Hause Vater, Mutter und Sohn an der nämlichen
Krankheit.“
An den Rand dieses Sterbeeintrages schrieb er dann
weiter:
„Durch die französischen Soldaten auf ihrem
Jammerrückzuge aus Rußland hat diese Krankheit in
vielen Gegenden sich verbreitet und gewüthet.“ Und auf
der nächsten Seite des Kirchenbuches, bezogen auf die
obengenannten Sterbefälle, schrieb er noch ergänzend
hinzu:
„Es war entsetzlich, die Franzosen bei ihrem Rückzuge
aus Rußland, und insbesondere nach der Völkerschlacht
bey Leipzig, anzusehen.
Straßen, Felder Scheunen, Ställe waren mit diesen
Weltstürmern und sogenannten Unüberwindlichen,
Menschenschindern und Mordbrennern angefüllt. So stolz
und übermütig sie sich als Sieger zeigten, so feige
und furchtsam waren sie als Besiegte. Das Wehen eines
Laubblattes setzte sie in Schrecken. „nicht wahr“ –
redete mich ein französischer Offizier im Monat
November in Wellesweiler an, „nicht wahr, die
Franzosen sind Spitzbuben?“ – „Das sage ich nicht“ war
meine Antwort, „die Franzosen werden wohl am besten
wissen, wer sie sind.“ Der Offizier war in
Verlegenheit, aber sehr höflich. Nicht so sein
Bedienter. Ich sah’s ihm an, dass er zu einer anderen
Zeit und unter anderen Umständen mit ein paar Dutzend
Prügeln mich garstig würde zugedeckt haben.“
Einige Zeit später hat er diesen Vermerk wieder
durchgestrichen und wohl erleichtert dazugeschrieben:
„Ende gut, alles gut!“
Die Todesdaten im Hause Eisenbeis waren für die Mutter
der 9.12.1813, für den Vater der 14.12.1813 und für
den Sohn der 29.12.1813.
Trotz dieser Tragik war aber das Ende der
Eisenbeis’schen „Dynastie“ auf der Wellesweiler Mühle
noch nicht gekommen, denn im Gefolge der französischen
Revolution und während der Herrschaft der Franzosen
ging die Mühle offenbar ganz in das Eigentum der
Familie Eisenbeis über, und wenn auch in einem Bericht
der königlichen Regierung in Trier vom 15. September
1823 (Wellesweiler gehörte ab 1816 zu Preußen) Georg
Wohlfarth als der Müller von Wellesweiler genannt
wurde17, so war dieser zwar der Müller, aber nicht
Besitzer der Mühle, denn laut einem Mühlenkataster von
1827 war er nur Pächter. Eigentümer war vielmehr der
(Georg) Ludwig Eisenbeis und die Mühle, so wurde sie
hier noch einmal beschrieben, besaß zwei
oberschlägige, eingängige Mahlgänge, angetrieben mit
dem Wasser aus einem Weiher mit Zuflüssen aus dem
Kasbruchtal und dem Hirschbergtal. Ein Gang war mit 12
Talern, und ein Gang mit 2 Talern, zusammen mit
jährlich 14 Talern belegt. In Anspruch genommen wurde
die Mühle von 40 Mahlgästen, und dass es hier immer
viel zu tun gab, das bezeugt auch eine Statistik aus
dem Jahre 1843, wonach das Wohnhaus der Wellesweiler
Mühle 19 evangelische Bewohner beherbergte (18).
Letzter Besitzer und Betreiber der Mühle war der
Michael Bach von der Woogsackermühle, der sie im Jahre
1847 käuflich erwarb und nach dessen Vornamen die
Mühle nun auch „Michels Mühl“ genannt wurde (19).
Nicht belegt ist bislang von wem Bach die Mühle
erwarb, vermutlich aber von der Familie Eisenbeis, in
deren Besitz sie ja nachweislich noch 1827 war.